Wir nehmen hoheitliche
Aufgaben wahr

 

Unter Katastervermessungen versteht man generell alle hoheitlichen Vermessungen.

Hierbei werden alle Fragen zum Grundstück, dessen Grenzverlauf sowie Lage und Größe eines Gebäudes beantwortet werden.

 

 

 

 

 

Die wesentlichen hoheitlichen Aufgaben

Flurstückszerlegung
Soll ein Grundstück geteilt werden, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. Er klärt den gewünschten Grenzverlauf ab und erstellt daraufhin einen Teilungsentwurf. Mithilfe dieses Entwurfs wird vor Ort vermessen und die neue Grenze abgemarkt. Die neue Grenze wird anschließend anhand der Ergebnisse der Messung in das Amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Gebäudeeinmessung
Die Gebäudeeinmessung ist für jeden Bauherrn verpflichtend. Sie dient dazu, das neu errichtete Gebäude oder Gebäudeteil in den Katasterkarten eintragen zu lassen. Die gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass eine Vielzahl von Einrichtungen wie kommunale Verwaltungen, Versorgungs- und Entsorgungsträger, finanzierende Banken, Grundbuchämter für den Eigentumsnachweis, Finanzämter wegen der Grundsteuer auf aktuelle Plandaten zurückgreifen können.
Grenzherstellung
Der zentrale Zweck der Grenzherstellung besteht im Auffinden und Überprüfen von vorhandenen Grenzsteinen auf einem Grundstück. Sollten Grenzpunkte verloren gegangen sein, werden sie wiederhergestellt. Die Grenzherstellung als Grundstücksvermessung dient dabei der Feststellung eines Grundstücksverlaufs in der Örtlichkeit. Im Rahmen dieser Vermessung wird die rechtmäßige und geometrisch richtige Lage von Grenzpunkten ermittelt.

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Dipl.-Ing Ulf Jamke
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und
Beratender Ingenieur für Vermessungswesen

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